Aufruf zum Regionalbudget 2025 der
ILE Gesundes Fichtelgebirge
vom 05.11.2024
Der Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2025 erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken.
Wer ist förderfähig?
Die ILE Gesundes Fichtelgebirge hat für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken ein Regionalbudget in Höhe von 40.000 € gemäß den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-Le) beantragt, das der Umsetzung von Kleinprojekten dient. Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden.
Grundbedingungen für eine Förderung sind: Die Projekte liegen im Gebiet der ILE Gesundes Fichtelgebirge, d.h. in Bad Alexandersbad, Bad Berneck, Bischofsgrün oder Weißenstadt und nutzen der Allgemeinheit. Die Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen zudem mindestens einem der Handlungsfelder der ILE, die im ILEK festgelegt wurden, entsprechen.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis 09.12.2024 um 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge ein. Wichtig ist, dass mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis 20. September 2025 abgewickelt wird. Die Geschäftsstelle prüft nach Eingang der Anträge alle Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Danach wählt ein interkommunales Entscheidungsgremium, das aus verschiedenen Interessengruppen besteht, anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus. Die Kriterien sind folgende:
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Gesundes Fichtelgebirge und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, der die Umsetzungsmodalitäten regelt. Schließlich kann mit der Durchführung Ihres Projekts begonnen werden. Bis spätestens 01. Oktober 2025 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen (Originalrechnungen, Belege, Nachweise, Dokumentation etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge eingegangen sein. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt, nachdem der Durchführungsnachweis durch die ILE Gesundes Fichtelgebirge kontrolliert wurde, sobald der Zuwendungsanteil des Regionalbudgets vom Amt für Ländliche Entwicklung eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähigen Gesamtkosten 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 7.500 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.
Haben Sie noch offene Fragen?
Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der ILE Gesundes Fichtelgebirge. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
ILE Gesundes Fichtelgebirge e.V.
Jägerstraße 9, 95493 Bischofsgrün
Mireya Polster
Mobil: 015128722247
E-Mail: gesundes.fichtelgebirge@gmail.com
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
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Die ILE Gesundes Fichtelgebirge und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stellen seit 2020 zur Umsetzung von Kleinprojekten das Regionalbudget, mit einer Gesamtsumme von jährlich 100.000€, zur Verfügung. Die Projekte müssen im Gebiet der ILE liegen, d.h. in Bad Alexandersbad, Bad Berneck, Bischofsgrün oder Weißenstadt und können sowohl von Vereinen, als auch von Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. beantragt werden. Der Zweck der Projekte muss die Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume sein. Insgesamt wurden so bisher 54 Kleinprojekte erfolgreich umgesetzt.
Die Broschüre der umgesetzten Projekte 2020/21 finden Sie hier.
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