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Schloß Göppmannsbühl

Schloss 3, 95469 Speichersdorf, Deutschland

Besonders geeignet für:

Von den Adelssitzen im Gemeindegebiet hat das Schloss Göppmannsbühl die wohl größte historische Bedeutung. Teile des Hauptgebäudes gehen auf das 13. Jahrhundert. Zurück. Nach einem Brand wurde das Schloss 1775 bis 1776 renoviert und durch einen Aufbau in den heutigen Ausmaßen als dreigeschossiger Halbwalmdachbau fertiggestellt. Das Schloß Göppmannbühl ist in Privatbesitz und ist nur von außen zu besichtigen. Wer sich für geschichtsträchtige Gemäuer interessiert, kann in den Speichersdorfer Ortsteilen Frankenberg und Guttenthau weitere Schlösser entdecken.

Göppmannsbühl liegt in einem Grenzgebiet, dessen territoriale Zugehörigkeit jahrhundertelang umstritten war. Ursprünglich gehörte es zur Landgrafschaft Leuchtenberg und kam in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter die Herrschaft der Burggrafen von Nürnberg. Im Jahr 1283 wird Göppmannsbühl unter der Bezeichnung „auf dem Pühel“ erstmals erwähnt, als das Amt Waldeck gebildet wurde. Bereits zu dieser Zeit lag der Ort unmittelbar im Grenzgebiet: Während die Herrschaft Göppmannsbühl zum Burggraftum Nürnberg (d. h. zum burggräflichen Amt Neustadt am Kulm) gehörte, war das Umland Teil des Amtes Waldeck, das zunächst zum Herzogtum Bayern gehörte, im Hausvertrag von Pavia 1329 jedoch der Kurpfalz zugeschlagen wurde. Göppmannsbühl stellte damit eine burggräfliche Enklave dar, die ringsum von pfalzgräflichem Gebiet umgeben war. Über den genauen Grenzverlauf gab es jahrhundertelange Streitigkeiten. Im Jahr 1536 wurde festgelegt, dass der nördliche Teil von Göppmannsbühl (heute Göppmannsbühl am Berg) zum Markgraftum Brandenburg-Kulmbach gehörte (das aus der Burggrafschaft Nürnberg hervorgegangen war), der südliche Teil – heute Göppmannsbühl am Bach – aber unter kurpfälzischer Herrschaft stand. Als Grenze zwischen den beiden Ortsteilen wurde der Tauritzbach festgelegt. Dieser Grenzverlauf wurde im Jahr 1665 in einem Vertrag zwischen Brandenburg-Kulmbach und Kurbayern erneut bestätigt.

Der Göppmannsbühler Schlossbesitzer Georg von Benkendorff beschrieb im Jahr 1771 die Situation wie folgt: „Das Dorf Göppmannsbühl wird durch den kleinen Fluss Tauritz in zwei Teile getrennt, davon der eine katholischer Religion und kurpfälzisch ist, der andere und schlechteste hingegen zu gedachtem Rittergut gehört. Nicht nur allein das Dorf, sondern das Castrum selbst ist ringsumher mit dem pfälzischen territorio umschlossen, so dass man nicht zehen Schritte jenseits darf, um in das pfälzische Land zu treten. Diese Lage bringt unendlich viele Irrungen und Unannehmlichkeiten, sowohl in Ansehung der Religionsausübung als auch in Absicht auf die Vollstreckung des Gerichtszwanges mit sich…“.

Besonders in den dreißiger und vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts gab es häufig Streitigkeiten wegen des Zolls, da die Oberpfalz für ihr Gebiet Durchgangszölle erhob und somit Bauern und Krämern den Handel erschwerte. Als das fränkische Fürstentum Bayreuth im Jahr 1791 an das Königreich Preußen fiel, wurde die Bereinigung der Landesgrenzen angegangen. Im sog. Hauptlandespurifikationsvergleich vom 30. Juni 1803 zwischen Pfalzbayern und Preußen wurde Göppmannsbühl an Pfalzbayern abgetreten. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde Göppmannsbühl zunächst in den Bezirk Oberpfalz eingegliedert, aber im Zuge der Gemeindegebietsreform 1972 vom aufgelösten Landkreis Kemnath in die Großgemeinde Speichersdorf überführt und kam damit von der Oberpfalz zu Oberfranken (sowie vom Landkreis Kemnath zum Landkreis Bayreuth).

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